Druckschrift 
Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
Seite
466
Einzelbild herunterladen
 

Starr war er in einigen Grundsätzen: Er wollte eine starke Re-gierung, möglichst unabhängig von den Parteien. Die Konservativenwaren ihm oft zu unbeweglich in ihrem Kasten an dem alten, denliberalen Forderungen folgte er nur halb, mit dem Zentrum lebte erlange im Streite, auch war es ihm zu stark partikularistisch, wie dieschnell anwachsende Sozialdemokratie umgekehrt unitarisch war.Die Reichskanzler suchten oft das eine Gesetz mit Hilfe einer Parteidurchzusetzen, ein zweites mit einer anderen. Parlamentarier wurdennur in Ausnahmefällen Minister. Da nach Artikel 9 der Neichsver-fafsung niemand gleichzeitig Mitglied des Bundesrates und desReichstages sein konnte, hätte ein parlamentarischer Staatssekretärnicht im Bundesrate sein können. Die Leiter der Ämter gingen zu-meist aus der Verwaltung hervor.

In Preußen war das Ministerium kollegialisch eingerichtet. Esrekrutierte sich ganz vorwiegend aus den Schichten des Adels, desBeamtentums, dazu kamen auch Großbürger, namentlich für dieMinisterien des Handels, des Verkehrswesens, der Arbeit, und hierüberwogen wohl die aus dem Westen der Monarchie stammenden.Das Ministerium war dem Herrenhause und der Mehrheit im Land-tage wesensverwandt. Dem Minister des Auswärtigen stand es zu,die 17 preußischen Vundesratsstimmen zu instruieren. Er muß diedeutschen Dinge in dem Sinne, den der Kaiser billigt, leiten. Es ergibtsich damit als die höchste Konzentration, wenn der Reichskanzler zu-gleich preußischer Minister des Auswärtigen und preußischer Minister-präsident ist. Vismarck hatte diese Stellungen. Er hat allerdings imJahre 1872/73 das Präsidium an Noon abgetreten. Reibungen zwi-schen den alten Freunden waren unvermeidlich. Vismarck übernahm1873 wieder das Präsidium. Sein Nachfolger als Reichskanzler, vonCaprivi, verlor, als er 1893 das Präsidium niederlegte, erheblich anAutorität auch im Reiche, umgekehrt wurde Fürst Hohenlohe auchpreußischer Ministerpräsident, obwohl er es doch vorher in Bayerngewesen war und als Süddeutscher galt.

Der Vorsitz im Bundesrate, dem eigentlichen Souverän desReiches, stand dem Reichskanzler zu. Da der Kaiser als solcher keineVundesratsmitglieder ernennen konnte, mußte er als König vonPreußen ihn zum preußischen Vundesratsbevollmächtigten machen.

466