Druckschrift 
Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
Seite
340
Einzelbild herunterladen
 

viele auch republikanisch. Der Putsch von Frankfurt, der Sturm aufdie Hauptwache (1833), bewies das Bestehen geheimer Verbin-düngen. Schon vorher waren die Negierungen unter Führung Met-ternichs am Bundestage übereingekommen, der Bewegung entgegen-zutreten, und in geheimen Ministerialkonferenzen (1834) wurde dieReaktion verschärft: Kommission des Bundes zur Überwachung derLandtage, Verbot politischer Vereine, Zensur. Die Zentralunter-suchungskommission wurde erneuert, und wiederum begannen Vur-schenschaftsprozesse — Fritz Reuters Festungstid schildert diesedüsteren Tage.

Der Verfassungsbruch, den Ernst August, mit dessen Regierungs-antritte die Krone Hannover sich von der englischen löste, 1837 be-ging, führte zu einem Sturme der Entrüstung, als sieben GöttingerProfessoren gegen das Vorgehen des Königs Protest erhoben.Der Welfe hatte nicht auf preußische und österreichische Warnungengehört. Der Bundestag, dessen Pflicht es gewesen wäre, einzugreifen,leugnete mit Stimmenmehrheit, „daß eine gesetzlich begründete Ver-anlassung dazu vorläge".

Das Ergebnis war, daß von dem gemäßigten Liberalismus sicheine radikale Partei absonderte, die die Gedanken der Volkssouve-ränität, der Republik, einer Verbrüderung der Nationen hegte.Der Glaube an die Unfehlbarkeit einer Volksherrschaft war dieVoraussetzung. Diese Richtung wurde energisch von oben bekämpft,mit allen Mitteln der Polizei. Man schuf Märtyrer, 39 Todesurteilewurden über Burschenschafter ausgesprochen, wenn auch keines aus-geführt. Viele Radikale flüchteten ins Ausland und wurden dort nochradikaler. Die Polizei konnte Gedankenkreise nicht beseitigen.

Die Macht der Idee wurde auch durch das Kölner Ereignisbewiesen.

Die neue Organisation der deutschen katholischen Kirche, einevon niemandem bestrittene Notwendigkeit, wäre, wenn sie derBund aufgenommen hätte, wohl im Geiste der Febronianer-Episkopalisten versucht worden. Doch das hatte Bayern verhindert,und dieses rettete sich durch das 1817 mit Nom abgeschlossene Kon-kordat und dessen ilmdeutung in staatlichem Sinne Züge einer Staats-kirche — ein widerspruchsvoller Nechtszustand. Nach großen Schwie-

34«