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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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deutsch, daneben entstanden viele isolierte Ortschaften. Sie verstärktenden Kultureinstuß des deutschen Wesens nach Südwesten hin, der einbesonders hohes Verdienst Österreichs ist. Infolge der Verwüstungendurch die Franzosen, aber auch aus anderen Beweggründen ging einzweiter Strom von Auswanderern nach Nordamerika. „Pfälzer"wurde zu einem Sammelnamen. Die Teutschen bildeten einen erheb-lichen Bestandteil der Bevölkerung der jungen „VereinigtenStaaten".

«Der Gegensatz zwischen dem Westen und dem Osten des nord-deutschen Landes wurde in diesen beiden Perioden schärfer. Im Groß-grundbesitze des Ostens herrschte die Gutsherrschaft mit Eigenbetrieb,im Westen Grundherrschaft, jene begleitet von einer an Leibeigen-schaft grenzenden Erbuntertänigkeit der Hintersassen, diese beließihnen weit freieres Personal- und Vesitzrecht.

Nehmen wir die Reformen im Iustizwesen noch hinzu. Sie liefenin Bayern auf ein das gesamte Privatrecht umfassendes, bis 1900gültiges Gesetzbuch, „das neue kurbayrische Landrecht" (1756, be-arbeitet von Kreittmayr), hinaus. In Preußen kamen die unterFriedrich dem Großen begonnenen Arbeiten erst 1794 mit dem „all-gemeinen Landrecht für die preußischen Staaten" zum Abschlüsse.Es war das Werk von Suarez und dem Grafen Carmer. Aus demStückwerke der Zeit Maria Theresias und Josefs II. erwuchs 1811das „Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Osterreich".

Eine solche Entwicklung war in den Territorien möglich, nicht mehrim Neiche. Aber auch in den Territorien sind tiefe Schatten, vorallem in den kleinen. In einer Anzahl von ihnen mußten alle Aufgabenin den Oberbehörden erledigt werden. Das führte zu einer großenZahl von Stellen, deren Bruchteil für mehrere, oft viele Territoriengenügt hätte. Dazu waren diese räumlich zu klein, oft auch zu zer-splittert, um größere Aufgaben, vor allem solche, an denen mehrereTerritorien beteiligt waren, lösen zu können. Endlich hatten sich zumBeispiel an der Weser die Nachbarn auf Pferdezug der Vergschiff-fahrt geeinigt, trotzdem hielten zwei Landesherren an dem Zuge durchMenschenkraft fest, und damit war die Benutzung von Pferden aufder ganzen Fahrt erledigt. Kirchturmsinteressen herrschten auch inden Reichsstädten.

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