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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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hoher Bedeutung, die aus dem Vürgerstande stammten (Abele,Hocher, Strattmann, Seilern, Vartenstein usw.).

Es kam auf die Initiative des Landesherrn und die Tüchtigkeitseiner Beamten an, um die schlummernden Kräfte zu entbinden unddem Einzelgebilde Kraft zu geben.

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56. Territoriale Verwaltung

Österreich. Die Landstände. Absolutismus. Preußen.Wirtschaftspolitik. Gerichtsorganisation

Die territoriale Vehördenorganisation war weit leistungsfähigerals die des Neiches.

Der zur Großmacht herangewachsene Staat Österreich behielt biszu seiner Zertrümmerung die Spuren davon, daß das Glück von Ehe--schließungen verschiedenartige Staatsgebilde zu einem bunten Natio-nalitätenstaats zusammengebracht hatte. Sie verteidigten auch in demHauptblocke, der in der mittleren Donau eine Lebensader hatte, ihraltes Wesen und widerstrebten einer starken Einheitsregierung. Selbstder älteste Kern: Vorlande und Deutschösterreich behaupteten Nesteder Verwaltung der Zeiten, da die Lande verschiedenen Linien unter-standen hatten. Am stärksten war das Königreich Ungarn eigenstän-dig, seine Nebenländer (Kroatien, Siebenbürgen) hatten Sonder-rechte. Ungarn hatte 1687 auf das Wahlrecht verzichtet. Gleichwohlwar eine Verschmelzung mit dem übrigen Staatskörper unmöglich.Die Selbständigkeit der Länder der Wenzelskrone wurde nach derSchlacht am Weißen Berge (1620) geschwächt. Im Sinne MariaTheresias verband der Graf Saugwitz allen Widerständen zum Trotzdie Verwaltung dieser und der altösterreichischen Länder enger unterLeitung Wiener Zentralbehörden. Die burgundischen Lande mitstarker Überlieferung wurden nach dem Anfalle im Spanischen Erb-folgekriege nicht von Grund aus umgestaltet. Es wurden in Wien eineNeihe von nach Sachen geordneten Zentralstellen gebildet, die zumTeil Ungarn oder die Länder der spanischen Erbschaft nicht umfaßten.Für Ungarn waren der Hofkriegsrat, die Hofkammer (für das Berg-wesen) und die 1753 gebildete Haus-, Hof-und Staatskanzlei (Mini-sterium für auswärtige Angelegenheiten) zuständig. Diesen Neformen

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