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1 (1873) Provinzen Starkenburg und Oberhessen
Entstehung
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VI. Halbstifte.

An manchen Kirchen, bei welchen sich viele Altäre befan-den, die wiederum eine zahlreiche Pricstcrschaft bedingten, wur-den, nach der Form der Dom- und Collcgiatstiftc, sogenannteHalbstifte gegründet, die gewöhnlich aus dem Ortspfarrcr undden Marien desselben, die auch Maristcn und Kaplänc ge-nannt wurden, bestanden, nnd wozu noch die Schulmeister hin-zukamen. Die Glieder eines solchen Halbstiftcs hatten theilseinen engeren, theils einen weiteren Wirkungskreis, indem sieim ersteren Falle einzeln ihre Altäre bedienten, im anderenFalle aber zusammentraten, um den Gottesdienst gemein-schaftlich zu verrichten, an gewissen bestimmten Tagen diegeistlichen Tagzcitcn (borg,» oananiog,8) zu beten oder zu singen,die bestimmten Messen zu lesen, besonders aber bei Begräb-nissen und Illhrgcdächtnissen die Vigilicn zu singen. Für diesegemeinschaftlichen Verrichtungen erhielten sie die dafür bestimm-ten Gebühren aus den dazu gestifteten Gefallen. Diese Ge-bühren konnten sie indessen nur bei persönlicher Anwesenheit(Präsenz) erhalten, weshalb diese Gebühren selbst die Präsenzgenannt wurden.

164. Das Halbstift zu Arheilgen.

Dieser Ort, ein Bestandtheil des zum Archidiakonatc St.Viktor zu Mainz gehörigen Dekanats Gerau, hatte 2 Kirchen,welche die Grafen von Katzenelnbogen zu besetzen hatten, undzwar:

l,,) die Kirche vor dem Orte (Marienkirche), die schon1558 abgebrannt war, mit folgenden Altaren: 1) Altar zuUnser Lieben Frauen, welcher bei der Reformation dem Kaplan

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