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1 (1873) Provinzen Starkenburg und Oberhessen
Entstehung
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I. Klöster.

Unter Klöstern begriff man diejenigen geistlichen Genossen-schaften, deren Glieder nach einer bestimmten Vorschrift (Regel),— zu deren pünktlichsten Haltung die Ncuaufgenommencn, nacheiner gewissen Probezeit, feierlichst das sogenannte Klosterge-lübde ablegen mußten —, zu einem andächtigen und enthalt-samen Leben, das auf alle Freuden der Welt verzichtete, 'zumunbedingten Gehorsam gegen die Ordens-Obercn und zur lebens-länglichen Beobachtung der Klostcrgelübden oder Ordensregeln,sich verbunden hatten, unter der Aufsicht ihrer Oberen (Nebte,Propste, Priore, Meister, Guardiane, Acbtissinnen, Priorinncn,Meisterinnen) lebten, eine gemeinschaftliche geschlossene Woh-nnng (Kloster, Olauzti'uw), einen gemeinschaftlichen Gottesdienst,einen gemeinschaftlichen Spciscsaal Msleotorinin) und abgeson-derte, enge Schlllfstättcn (Zellen) hatten, sich, wenn's die Regelvorschrieb, körperlich selbst züchtigen (kasteien) und bei Vergehenoft sehr empfindliche und harte Strafen erleiden mußten.

Klöster wurden zuerst im 4. Jahrhundert in den Wüstenvon Oberägyptcu gegründet, indem Antonius, insgemein derGroße genannt, um 305 eiue Zahl der zerstreut lebenden Ein-siedler sammelte, die nun ihre Hütten zusammenstellten und denGottesdienst gemeinschaftlich abhielten. Seit der Mitte dessel-ben Jahrhunderts entstanden auch Frauenklöstcr. Durch dieRegel, welche der h. Basilius (der von 357—62 in der pon»tischen Einöde, südwestlich des «schwarzen Meeres, Anatolien,lebte) gegeben hatte, wurde in den Klöstern des Morgenlandeseine gewisse Uebereinstimmung in Ordnung und kehre herge-stellt. Die eigentlichen Klostcrgelübden sind aber erst im 6..Jahrhundert vom h. Genedikt in Aufnahme gebracht worden.