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1 (1873) Provinzen Starkenburg und Oberhessen
Entstehung
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vn. Brüderschaften.

Die geistlichen Brüderschaften begriffen im Allgemeinenengere Verbindungen zu frommen Zwecken in einer bestimmtenForm. Die Glieder waren zu gewissen Andachten, zu Almo-sen, Seelenmessen und andern guten Werken verpflichtet, anderen Verdicnstlichkeit die ganze Gesellschaft Theil nahm.

Diese Brüderschaften dürfen nicht mit denjenigen ver-wechselt werden, welche Klöster zu dem Zwecke schlössen, daßin den verbrüderten Klöstern für jeden Verstorbenen Messegelesen und gewisse Gebete verrichtet wurden.

Selbst die Gewerbe standen außer der rechtlichen Innungauch durch eine religiöse Verbindung im Zusammenhange,welch Letztere unter der Benennung „Brüderschaft" bekanntwar, und durch welche beiden Verbindungen diese Gewerbein Ehrbarkeit zusammengehalten nnd zu gegenseitigen Hilfe-leistungen geführt wurden.

74. Die Brüderschaft zum heil. Ritter Georg zu Friedlierg.

Im Jahr 1492 bestätigt Erzbischof Berthold vou Mainzdie von dem Burggrafen und den Burgmanucu zu Fricdbcrgerrichtete Brüderfchaft des Ritters St. Georg, und gestattet,daß die Mitglieder derselben zu gewissen Zeiten, je nach ihremStande, eine goldene oder silberne Kette mit dem Bilde desHeiligen am Halse tragen l).

Als Hans von Wllllbrunn, der seine Burgmaunschaft auf-gekündigt hatte, sich in die neue St. Georgs Brüderschaft auf-

') Müder, Burg-Friedberg II. 65—67. HoAunt. äie vieesilu», «ext»,MLN8. Naroii (26. März). Oiig. in Darmst.