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zu verkaufen. An der Spitze dieser Orden stand ein Generaloder Regent, der alle 3 Jahre von Neuem aus den Ordcns-Obcrcn gewühlt wurde, zu Rom wohnte und nur dem Papsteverantwortlich war, jedoch bei einigen Orden noch einen be-aufsichtigende» Admonitor zur Seite hatte. Die Räthe desGenerals waren die Provinzialen, Obere, denen die Unter-suchung und Regierung der einzelnen Kloster in den Provinzenoblag. Sie bildeten unter dem Vorsitze des Generals dasGeneralkapitel des ganzen Ordens, und hatten wiederum denVorsitz als Gencralvikürc auf den Provinzialkapiteln, an welchendie Oberen der einzelnen Kloster einer Provinz, als stimm-fähige Kapitularen (sussi^anii) Theil nahmen. Die Oberendieser Kloster hießen Convcntuale und Väter (Mr-Lg), zumUnterschiede von den niedern Mönchen, welche Brüder (tratr-ss)hießen, und welch Letztere auch nur zum Tcrminircn ausgesendetwurden. Zu den Bettelorden gehörten namentlich die Augusti-ner (seit 1567), die Dominikaner, Franziskaner, Kapuciner undCarmeliten.
Besonders die griechischen Mönche und Nonnen des Mor-genlandes hatten sich, wie schon bemerkt, nach der Regel desh. Basilius gerichtet. Die verschiedenen Regeln für das Abend-land, so weit sie hier in Betracht kommen, und hier zugleichauf die Zusammenordnung der Klöster bestimmen sollen, sinddie der hh. Augustin, Bcnedikt von Noisia, Franz von Assistund des Patriarchen Albert zu Jerusalem.
Waren die Klöster auch öfters die Quellen und Herbergender getäuschten Hoffnungen, der gebrochenen Herzen, des Trüb-sinns und der Trostlosigkeit, nicht selten die Sitze des Müßig-gangs, der Schwelgerci, der Frömmelei, der Heuchelei, desLug-, Trug- und Gaukelspiels zur Erlangung von Opfern,Spenden und Gütern, selbst zuweilen die Stätten von Buben-stücken, von Gräucl- und Schandthaten, so läßt sich dagegenaber auch nicht in Abrede stellen, daß sie auf der andern Seite,für ihre Zeiten, als Wohnsitze der Frömmigkeit, des Fleißes,
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