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und war daher auch noch nicht zum Bischöfe geweiht. Erwar also gar nicht in der Lage, das Hochamt zu singen, in dasdie Krönung eingeschaltet wurde. Erst mußte der Krönendedie Diakonats- und die Priesterweihe empfangen. So verzögertesich die Krönung bis zum Donnerstage dem 8. November undDietrich von Mors feierte mit der Krönungsmesse seine Primiz!
Köln hatte sich ein wirksames Vorrecht für den Bereichseines Metropolitanbezirkes erstritten, beim Kölner lag dasRecht der ordnungsgemäßen Krönung, bei der rechtlich undtatsächlich viel bedeutsameren Wahl stand freilich Vorrechtund Einfluß dem Mainzer zu.
In der Zeit bis zum Interregnum wurden in Aachen15 Königskrönungen vollzogen, neun an Kindern und Jüng-lingen; man könnte diese Handlungen als Kronprinzen-krönungen bezeichnen. Von diesen neun gelangten drei nichtauf den Thron, schon weil der Vater sie überlebte: Konrad,Sohn Heinrichs IV., Heinrich, Sohn Konrads III. und Heinrich,Sohn Friedrichs II.; zwei aber von ihnen hatten sich durchRebellion die Absetzung zugezogen: der Salier Konrad und derStaufer Heinrich. Ein Beweis dafür, daß diese Kronprinzen-krönungen, so notwendig und segensreich sie waren, doch auchfür die Gekrönten moralische Gefahren enthielten, unter derAutorität ihrer Krone machten beide eine dem Vater entgegen-gesetzte Politik. Die Kronprinzenkrankheit war auch demMittelalter keineswegs unbekannt, ja bei den gekrönten Kaiser-söhnen war sie besonders gefährlich. Nach Otto I. empfing imMannesalter erst Lothar wieder die Königskrone in Aachen(1125), jener Fürst, dessen Wahl gegen das Erbrecht erfolgtwar. Die Wahl Konrads III. machte das wieder gut und aucher empfing die Krone in Aachen, freilich die seines Vorgängerswar mit den anderen Insignien in den Händen dessen Erben,des Weifen Herzog Heinrichs. Der Coronator war dieses Malein päpstlicher Legat, der aus einem schwäbischen Geschlechtestammende Dietwin. Da der Kölner Erzbischof des vom Pap-ste verliehenen Palliums noch entbehrte, meldete der TriererAlbero Ansprüche an, doch dagegen erhob sich der Kölner undso zog man, bedenklich genug auch für das Recht den König