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Die Kaiser- und Königskrönungen zu Aachen 813 - 1531
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so lange es einen wählbaren Erben gab, an das Geblüt derDynastie gebunden. Wie Einheit und Vielheit verschränktwaren, so Wahlrecht und Erbrecht. Erst nach dem Aussterbendes Mannesstammes einer Dynastie wurde die Auswahl freier,aber man suchte doch auch dann nach einem Verwandten desdahingegangenen Geschlechtes. Nur die Wahl Lothars vonSupplinburg (1125) ging davon ab, stieß die erbberechtigtenStaufer auf die Seite, und dasselbe geschah 1138 nach demsöhnelosen Tode Lothars, indem man nun die weifischen Erbenüberging und zu den Staufern, zu Konrad III., zurücklenkte.Die Wahl Rudolfs von Rheinfelden in den Tagen des Investitur-streites (1077) war ein revolutionärer Akt auf Grund des dafürja unbedingt erforderlichen Prinzipes einer völlig freien Aus-wahl des Königs.

Die Klugheit gebot es jedem Vater, nach der Kaiserkronezu streben, damit er die Wahl des Sohnes zum Könige bei Leb-zeiten bewirken könne. Das französische Königshaus gingweiter und war ja nicht an die Kaiserkrönung des Vaters ge-bunden. In diesem Reiche wurde das Kronprinzentum mitKönigstitel durch die Wahl bei Lebzeiten regelmäßig durch-geführt, und die Franzosen hatten das Glück, daß die Königealt wurden, alle Söhne hatten und daß keine Reibung mit denPäpsten zur Wahl von Gegenkönigen Anlaß gab.

Zum Jahre 936 schrieb in dem Stifte, das dem Hauseder Ottonen am nächsten stand, wo man eben König Heinrich I.beigesetzt hatte, in Quedlinburg jemand über die Wahl Ottos I.die Worte nieder: „jure hereditario paternis ehgitur succedereregnis." Nach Erbrecht wird Otto zur Nachfolge in den väter-lichen Reichen gewählt 7 . Das ist zweifellos die Auffassung dersächsischen Königsfamilie. In der Aachener Krönungsformelheißt es: „Sta et retine amodo locum, quem hucusque paternasuccessione tenuisti, hereditario jure tibi delegatum," „Steheund behalte den Platz, den Du bisher nach väterlicher Erbfolgegehabt hast, nach Erbrecht Dir überwiesen, nun aber nachdes allmächtigen Gottes Willen und durch diese Übergabe vonuns, allen Bischöfen und allen sonstigen Dienern Gottes" 8 .Das sind zwiespältige Gedanken. Erbrecht und Wahlrecht sind