554 Kap. VW. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
die Schwäche wie die Stärke des Rechts. Die Schwäche:insofern das Partikularinteresse (worunter ich jedes Motivverstehe, bei dem der Handelnde bloss sich selber im Augehat, also nicht bloss das Interesse im gewöhnlichen Sinn:die Gewinnsucht, sondern auch Hass, Rachsucht u. s. w.)für das Individuum die Verlockung enthält, sein eigenesIch geltend zu machen auf Kosten der Gesellschaft. DieStärke — indem das Gemeininteresse alle Andern ihmgegenüber zur Abwehr verbindet, dem Interesse, das eram Unrecht hat, das Interesse, das sie am Recht haben,der Macht, über die er zum Zweck des Angriffs, dieMacht, über die sie zum Zweck der Vertheidigung ge-bieten, gegenüber stellt (S. 29*1).
Wenn wir sagten: der Gesetzübertreter will Sich aufKosten der Gesellschaft, so heisst das nicht: er will blossSich, sondern, wie bereits früher (S. 452) hervorgehobenward, er will zugleich Sich und die Gesellschaft, undeben darauf beruht der sittlich verwerfliche Charakter derGesetzübertrelung. Es ist nicht der einfache Egoismus,der bloss für sich, nicht für die Andern da sein will,sondern es ist der Egoismus in höchster Potenz, welcherdie Vortheile und Segnungen der Gesellschaft für sich inAnspruch nimmt, aber den massigen Preis, den sie dafürihrerseits begehrt, verweigert. Würden Alle so handeln
regardant la personne morale qui constitue l'etat comme un etre deraison , parce que ce n'est pas un homme, il jouirail des droits ducitoyen sans vouloir remplir les devoirs du sujet; injustice dont leprogres causerait la ruine du Corps politique.