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1 (1877)
Entstehung
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Kap. VIII.

Die sociale Mechanik oder die Hebel der socialenBewegung.

1. Die egoistischen der Zwang.

Gestalt des Zwanges beim Thier. Der Mensch. Hinzutritt derIntelligenz zur Gewalt (Sklaverei, Friede, Recht). Das Postulat derGewalt hei den verschiedenen Zwecken des Individuums (Person, Eigen-thum, Familie, Vertrag; bindende Kraft der Verträge, Gestalt derselbenim römischen Kecht). Die sociale Organisation der Gewalt (Societät,Verein, Staat). Die Staatsgewalt. Das Kecht. Die Momentedes Rechtsbegriffs: der Zwang, die Norm, der Inhalt (die Lebens-bedingungen der Gesellschaft). Stellung des Individuums im Recht,Solidarität der Interessen.

Der zweite Hebel der gesellschaftlichen Ordnung istder Zwang. Die sociale Organisation des Lohnes ist derVerkehr, die des Zwanges der Staat und das Recht; erstdurch sie erlangt jene ihren vollen Abschluss, der Lohnmuss das Recht als Deckung hinter sich haben.

Unter Zwang im weitern Sinn verstehen wir dieVerwirklichung eines Zweckes mittelst Bewältigung einesfremden Willens, der Begriff des Zwanges setzt activ wiepassiv ein Willenssubject d. i. ein lebendes Wesen vor-aus. Eine solche Bewältigung des fremden Willens ist indoppelter Weise möglich (S. 16, 17, 50). Auf mecha-