Kap. V.Die Zwecke der egoistischen Selbstbehauptung.
Die physische Selbstbehauptung; Blick in die Ferne — die ökonomischeSelbstbehauptung; Aufgabe des Vermögens — rechtliche Form desselben;Begriff von Recht und Pflicht; die Arbeit; der Tausch verkehr; der Ver-trag — Das Recht; die rechtliche Selbstbehauptung,i
Die egoistische Selbstbehauptung hat zu ihrem Grundden Gedanken des Egoismus, dass das Subject für sichselber da ist, seinen Daseinszweck in und an sich selberhat. Von den drei Richtungen oder Arten der Selbstbe-hauptung, die wir oben (S. 65) unterschieden haben, ent-hält die physische die niederste Form, in welcher derZweck beim Menschen überhaupt zur Erscheinung gelangt;sie versetzt uns zurück auf die Stufe, auf der wir ihmim zweiten Kapitel in der belebten Schöpfung zuerst be-gegnet sind: auf die Stufe des Thieres.
Das erste Willensziel, welches der Mensch vorfindet,ist ihm ganz so wie dem Thiere durch die Natur vorge-zeichnet, es ist die Erhaltung seines eigenen Daseins.
Unbehagen und Schmerz lehren ihn, was seiner Na-tur widerstrebt, und treiben ihn an, es zu vermeiden;