Kap. VI.Das Leben durch und für Andere oder die Gesellschaft.
Gegensatz des thierischen und menschlichen Lebens; gesellschaftlicheForm des letzteren — Die unbeabsichtigten Einwirkungen des Einen aufden Andern; Fortdauer der Einwirkungen über das Leben hinaus; dasErbrecht in Kulturhistorischer Beziehung. Das gesellschaftliche Lebenals Culturgesetz — Begriff der Gesellschaft; Unterschied vom Staat.Aufgabe der gesellschaftlichen Bewegung.
Dass jedes menschliche Dasein der menschlichen Ge-sellschaft zu gute kommt, ist eine Wahrheit, die man mitHänden greifen kann, aber gerade das, was man mit Hän-den greifen kann, greift man oft am allerwenigsten —man hat es täglich vor Augen, und eben darum bemerktman es nicht. So glaube ich denn kein überflüssigesWerk zu thun, wenn ich die Aufmerksamkeit meiner Le-ser einer Erscheinung zuwende, die vielleicht manche vonihnen nicht in gebürender Weise gewürdigt haben.
Was ist das Thier dem Thiere, was ist der Mensch
dem Menschen? In dieser Frage liegt der ganze Gegensalz
ihres Daseins beschlossen. Nicht was sie sind, sondern
was sie sich einander sind, scheidet Mensch und Thier.
Das Thier ist dem Thier wenig mehr als eine Beule, wenn
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