Y o r r e d e.
Die Schrift, von der ich hiermit die erste Hälfte derOeffentlichkeit übergebe, ist eine Ausläuferin von meinemWerk über den Geist des römischen Rechts. Der letzteBand desselben (Theil III, Abth. 1), der 1SG5 in ersterAuflage erschien, schloss ab mit einer Grundlegung derTheorie der Rechte im subjectiven Siun, in der ich einevon der herrschenden abweichende Begriffsbestimmungdes Rechts im subjectiven Sinn gab, indem ich an Stelledes Willens, auf den jene den Begriff desselben gründete,das Interesse setzte. Dem folgenden Bande war dieweitere Rechtfertigung und Verwerthung dieses Gesichts-punktes vorbehalten. Bei der Ausführung kam ich aberüber diesen Gesichtspunkt sehr bald hinaus. Der Begriffdes Interesses nöthigte mich. den Zweck ins Auge zufassen, und das Recht im subjectiven Sinn drängte mich7A\ dem im objectiven Sinn, und so gestaltete sich dasursprüngliche Untersuchungsobject zu einem ungleich er-weiterten, zu dem des gegenwärtigen Buches : der Zweckim Recht. Nachdem diese Frage mir einmal entgegen-getreten war, war ich nicht mehr im Stande ihr auszu-weichen, überall tauchte sie in dieser oder jener Gestaltwieder auf, es war die Sphinx, welche mir den AVeg