Erster Abschnitt.Der Zweckbegriff.
Kap. I.Das Zweckgesetz.
Ursache und Zweck — Aufgabe des Willens beim lebenden Wesen. —Das Thier ; psychologischer Hebel seines Willens; Einfluss der Erfahrung;der Begriff des Lebens. — Der Willensprocess beim Menschen — InneresStadium. — Der Zweck; Verhältniss desselben zur Handlung; das Zweck-gesetz ; der Zweck in Gestalt des Grundes; das gewohnheitsmässige Han-deln. — Aeusseres Stadium beim Willensprocess; das Causalitätsgesetz.
JNach der Lehre vom zureichenden Grunde geschiehtnichts in der Welt von selbst (causa sui), sondern alles,was geschieht, d. h. jede Veränderung in der Sinnenwellist die Folge einer vorangegangenen andern, ohne die sieselber nicht eingetreten sein würde. Diese durch unserDenken postulirte und durch die Erfahrung bestätigte That-sache bezeichnen wir bekanntlich als Causalitäts-gesetz.
Dieses Gesetz besteht auch für den Willen, denn auchdie Thätigkeit des Willens fällt unter den Begriff des Ge-schehens. Ohne zureichenden Grund ist eine Bewegungdes Willens ebenso undenkbar wie die Bewegung der Ma-terie; Freiheit des Willens in dem Sinn, dass der Wille
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