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1 (1877)
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552
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552 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

behrlich sei, und wir finden uns jetzt vor einem Resultat,welches diese ganze Annahme in Zweifel stellt. Warum be-darf es noch des Gesetzes und des Zwanges, wenn dieGesellschaft nichts von mir begehrt, als was mein eigenesInteresse mit sich bringt?

Aus zwei Gründen. Der erste Grund ist die mangel-hafte Erkenn tniss. Nicht Jeder hat die Einsicht, umzu wissen, dass das gemeinsame Interesse zugleich seineigenes ist. Um den Yortheil wahrzunehmen, der ihnausschliesslich betrifft, dazu reicht auch das blindesteAuge aus; es ist die Politik des bornirten Egoismus, dersich auf sich selber beschränkt. Nur auf sich selber be-dacht gibt er die Andern preis, um sich zu retten, nurdurch den Moment bestimmt wartet er ab, bis die Gefahr,der er rechtzeitig, als sie sich auf den Weg machte, hallebegegnen können und sollen, an seine Pforte klopft undihm an dem Kragen fasst.

Das Gesetz ist die Vereinigung der Einsichtigen undWeitsichtigen gegen die Kurzsichtigen.*) Erstere müssendie letzteren zu dem zwingen, was ihr eigenes Interesseerfordert. Nicht etwa ihretwegen, um sie wider ihrenWillen glücklich zu machen, sondern im Interesse der Ge-sammtheit. Das Gesetz ist die unentbehrliche Waffe derIntelligenz im Kampf mit der Dummheit.

*) So Papinian in seiner Definition des Gesetzes in l 1 de leg.((. 3) Lex est commune praeeeptum, virorum prudentiuin con-sultum.