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1 (1877)
Entstehung
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549
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Politische Bildung: 549

Das gilt auch für die sociale Politik in Anwendungauf Staat, Recht, Gesellschaft. Sprachlich charakterisirtsich die Politik als der Blick des itoXitixoc d. h. des durchdas Leben in der Gemeinschaft (uoXi?) gewitzigten Men-schen im Vergleich zu dem Bauer, den sein Beruf aufsich und den engen Kreis der ihn unmittelbar berühren-den Interessen beschränkt. Jener weiss, dass seineigenes Wohlergehn bedingt ist durch das des Ganzen,und dass er, indem er letzleres fördert, zugleich seineigenes Interesse fördert, dieser glaubt für sich allein be-stehen zu können, die Anforderungen, die das Gemein-wesen an ihn stellt, gelten ihm als Opfer, die er fremdenZwecken bringt, jenem ist das Gemeinwesen seine eigneSache, diesem eine fremde. Politik ist auch hier Fern-sicht des Interesses, politische Bildung eines Volksgleichbedeutend mit der Einsicht, dass die gemeinsamen In-teressen die des Einzelnen, dass Staat und Volk identisch sind.

In diesem Lichte betrachtete der alte Römer denStaat. Was dem Staat gehört, gehört ihm für seinenTheil. es ist die »res publica« die er mit allen Andern ge-mein hat (populi, populica = publica), in Gegensalz zu den»res privalae«, die er für sich allein hat (privus; daher1 proprium = quod pro privo est). Die Beamten des Staatssind seine Beamten. Für seine Privatangelegenheitenwählt er sich einen Stellvertreter, für seine öffentlichenden Beamten; von beiden verlangt er Rechenschaft überdie Geschäftsführung. Das Gesetz ist sein eigenes Werk.