546 Ka P- VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
15. Solidarität der Interessen der Gesellschaftund des Individuums.
Wir haben im Bisherigen das Individuum mit demStaat abrechnen lassen, gleich als ständen beide sich fremdgegenüber, jeder seine besonderen Wege gehend, jedernur auf seinen eignen Vortheil bedacht. Aber diese Auf-fassung entspricht nicht der Natur ihres beiderseitigenVerhältnisses, denn der Staat ist der Einzelne selber — derAusspruch von Ludwig XIV. : l'etal c'est moi gilt von jedemStaatsangehörigen — seine Abrechnung mit ihm fällt unterkeinen andern Gesichtspunkt, als wenn der Landmannmit seinem Felde abrechnet, wie viel es ihm kostet zubestellen, und wie viel es ihm einbringt. Nur freilichmit einem wichtigen Unterschiede: das Feld gehört ihmallein, den Staat hat er mit allen andern Staatsangehörigengemein, und dieser Unterschied verschuldet es, dass seineVorstellung ihm an Stelle des in Wirklichkeit zwischenihnen beiden stattfindenden Verhältnisses der Einheit undZusammengehörigkeit den Schein ihres Gegensatzes vorspie-gelt. Wäre der Staat Ich selber, wird das Individuumuns erwidern, so hätte er nicht nöthig, mich zu zwingen,denn für mich selber sorge ich, auch ohne dass man michzwingt, meines eigenen Interesses willen.
Wenn das Kind vom Lehrer gezwungen wird zulernen, geschieht es des Kindes oder des Lehrers wegen?Und doch muss das Kind gezwungen werden. Warum?Weil es noch Kind ist; wäre es erwachsen, so würde es