Gegenleistung des Staats. 545
wie mit dem Magen, man spricht nur von ihm, um überihn zu klagen, man empfindet ihn nur, wo er unbecpiemwird. Alles wird in unserer heuligen Zeit dem Ver-ständniss des Volks nahe gebracht: die Natur, die Ge-schichte, die Kunst, die Technik, es gibt kaum einenGegenstand, über den der Laie sich nicht aus einer all—gemeinfasslichen Darstellung belehren könnte. Nur derStaat und das Recht, die ihn so nahe berühren, machendavon eine Ausnahme, und doch müsste nicht blossder Gebildete. sondern auch der Mann des Volks dieGelegenheit haben, sich darüber zu belehren, was siefür ihn thun, und warum sie im Wesentlichen nicht andersbeschaffen sein können, als sie es sind. Ich habe früherdaran gedacht, diesem Mangel durch einen auf den Bürgerund Bauer berechneten Rechtskatechismus fürs Volk ab-zuhelfen. Das Ziel, das mir vorschwebte, war eine Ver-söhnung des unbefangenen Urtheils mit den Einrichtungen,an denen es so vielfach Ansloss nimmt, eine Apologetikdes Rechts und Staats vor dem Forum des einfachen ge-sunden Menschenverstandes. Ich meinerseits fühle, dassdie Aufgabe meine Kräfte übersteigt; möge ein Anderersie aufnehmen. Wer sie richtig ausführt, kann sich eingrosses Verdienst um die Gesellschaft erwerben, aber ermuss denken als Philosoph und sprechen als Bauer.
v. Jhering, Der Zweck im Hecht. 3,'j