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1 (1877)
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534
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534 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

rung der Arbeiter in den gefährlichen Gewerken. Aberder Grund, dessen er sich bedient: »die Frage von derpersönlichen Freiheit ist dabei nicht betheiligl« (S. 135),ist wiederum ein solcher, dass man seine ganze Theoriedamit aus den Angeln heben kann. Denn wenn das Ver-bot zu arbeiten, so viel und so wenig ich Lust habe, keinenEingriff in meine persönliche Freiheit enthält, wo fangendann die Eingriffe in dieselbe überhaupt an? Es ist einseltsames Freiheitsbild, das sich aus den einzelnen Bei-spielen, welche Mill anführt, zusammensetzt. »Die Gesetze,welche in vielen Ländern des Kontinents die Ehe unter-sagen, sofern die Betheiliglen nicht genügende Mittel zumUnterhalt einer Familie nachweisen, sind keine Ueber-schreilung der dem Staate zukommenden Gewalt, es liegtkeine Verletzung der Freiheit in ihnen« (S. 154). »Wennein Beamter oder sonst Jemand einen Menschen in Begriffsähe, eine Brücke zu beschreiten, deren Baufälligkeit er-wiesen ist, und keine Zeit bliebe, ihn vor der Gefahr zuwarnen, so dürfen sie Hand an ihn legen und ihn zurück-halten, ohne einen wirklichen Eingriff in seine Freiheit;denn die Freiheit besteht darin zu thun, was man wünscht,und erwünscht nicht in den Fluss zu fallen« (S. 137). Ichfrage: wünscht etwa der Leichtsinnige, Vergnügungssüchtigesich zu ruiniren? Er wünscht nur sein Leben zu gemessen;folglich kann man ihn ebenfalls hindern ohne Eingriff inseine Freiheit. Und wie, wenn der Mann auf der Brückewirklich wünscht sich ums Leben zu bringen, wer kann