Die Grunzen der Staatsgewalt — Stuart Mill. 533
sein; es sey nicht Freiheit, dass man sich seiner Freiheitenläussern dürfe« (a. a. 0.). sondern aus dem praktischenGrunde, weil die Gesellschaft zur Einsicht gekommen ist,dass sie mit Sklaverei nicht bestehen kann. Der Gesichts-punkt der Logik des Begriffs, den Mill heranzieht, um jeneäusserste Consequenz des individuellen Freiheitsgebrauchs:die vertragsmäßige Sklaverei abzuwehren, führt mithinungleich weiter, als er nach seiner Theorie zugestehendarf. Denn was vom Ganzen gilt, gilt es nicht auch vomTheil? Enthalt nicht jeder Vertrag eine partielle Entäusse-rung der Freiheit? Und was von der Freiheit, gilt es nichtauch von dem Leben, welches die Voraussetzung derselbenbildet? Kann man nicht dasselbe, was Mill von der Frei-heit sagt, auch für das Leben behaupten: der »Begriffdesselben bringt es mit sich, dass man es habe; es istnicht Leben, wenn man sich desselben entäussert«?
Das Gesetz straft das Duell und die Tödtung mit Ein-willigung. Nach Mills Theorie müsste dies unstatthaft sein,da hier die betheiliglen Personen einwilligen.
Darf die Gesetzgebung ein Maximum der Arbeitszeitfestsetzen? Hat sie nach der Theorie der Freiheit dasBecht, dem Arbeiter es zu verwehren, wenn er durchübermässige Arbeit sein Leben abkürzen will? Auch Millist mit dieser gesetzlichen Massregel, deren Einführungdem verständigen praktischen Sinn seiner Landsleule stetszum Ruhm gereichen wird, einverstanden, er billigt dieVorkehrungen zum Schulz der Gesundheil und zur Siehe-