532 Ka P- VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
unverhällnissmässigen Aufwand, kurz ich bringe damit dieganze Vermögensverwaltung des Individuums unter polizei-liche Aufsicht. Wenn die Ellern durch ihr schlechtesBeispiel die Kinder anstecken, leiden nicht letztere? Wennder Mann ein Säufer wird, Weib und Kind misshandeltund nicht mehr arbeilet, wenn das Weib liederlich wirdund den Haushalt vernachlässigt, leiden nicht Mann undKinder? Das reicht aus, um der Polizei den Eingang in dasInnere des Hauses zu öffnen und gleich wie das ökonomi-sche so auch das sittliche Leben unter Aufsicht zu stellen.Aber wenn der Mann ganz allein da steht in derWelt, ohne Weib und Kind, dann hat er doch wenigstensdas Recht sich zu ruiniren? Darf er sich als Sklav ver-kaufen? Mill selber verwehrt es ihm. Warum? »Mit demVerzicht auf seine Freiheit entäussert er sich jeden künf-tigen Gebrauchs derselben, er vereitelt daher in seinemeigenen Fall gerade den Zweck, den das Zugeständniss,dass er frei über sich verfügt, rechtfertigt« (S. 146). Alsodie Freiheit beruht auf Zugeständniss der Gesellschaft.Dann ist letztere auch befugt nicht bloss die totale Ent-äusserung derselben zu verbieten, sondern ebenfalls derpartiellen Mass und Ziel zu setzen, und diese Befugnisshat sich die Gesellschaft allerdings überall vindicirt. Abernicht um der Logik des Freiheitsbegriffs willen, des Ge-setzes des logischen Widerspruchs wegen, nicht wie Millsagt: »weil der Grundsalz der Freiheit nicht verlangenkönne, dass man die Freiheit haben solle, nicht frei zu