Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
531
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Die Gränzen der Staatsgewalt Stuart Mill. 531

tere werden stets dadurch betroffen, *) und nur aus demGrunde nimmt die Gesellschaft überhaupt Notiz von ihnen.Ich kenne kein Beispiel eines Rechlssatzes, der zum Zweckhätte, das Individuum wider seinen eignen Willen in sei-nem eignen Interesse zu seinem Glück zu zwingen; woder Schein entsteht, geschieht es stets im Interesse derGesellschaft. Die Sicherung des Wohls des Individuumsist nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck derSicherung des Wohls der Gesellschaft; der Gesellschaft istes nicht um die Abwehr der primären nachtheiligen Wir-kung auf das Subject, sondern um die der secundären aufsich selber zu thun. Gesteht man ihr, wie Mill es thut, dieBefugniss zu, wegen einer solchen Benachtheiligung zumSelbstschutz durch das Gesetz zu greifen, so ist es um dieindividuelle Freiheit geschehen; ich mache mich anheischig,mit dieser Formel in der Hand dieselbe so einzuengen undeinzuschnüren, dass sie nicht mehr im Stande sein soll sichzu rühren. Wenn der Vater verschwendet, leiden nichtdie Kinder? Und wenn die Kinder der Armenkasse zurLast fallen, leidet nicht die Gesellschaft? Folglich verbieteich die Verschwendung. Aber nicht bloss sie, sondernauch das Börsenspiel, alle gewagten Speculationen, jeden

*) Mill selber hat in einer Stelle seines Buchs (S. H3) diese That-saehe anerkannt: »Kein Mensch steht ganz vereinzelt da; es ist un-möglich, dass Jemand sich selber einen wesentlichen und bleibendenNachtheil zufüge, ohne dass wenigstens seine nächsten Lebenskreiseund oft noch viel weitere Kreise Schaden dadurch leiden.« Aber erunterlässt es, den Schluss für seine Theorie daraus zu ziehen.

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