530 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
Die Formel, welche Mill für das Verhalten des Rechtszum Individuum aufstellt, ist im Wesentlichen dieselbe wiedie von Humboldt. Sie lautet: »Der einzige Zweck, wofüres den Einzelnen oder der Gesammtheit zusteht sich indie Freiheit des Handelns irgend eines ihrer Mitglieder zumengen, besteht in Selbstschutz, die einzige Aufgabe, wo-für rechtmässiger Weise gegen irgend ein Mitglied einergesitteten Gemeinschaft Gewalt angewendet werden darf,besteht in der Verhütung der Benachtheiligung Anderer.Das eigene, ob körperliche oder sittliche Wohl ist kein ge-nügender Rechtfertigungsgrund; soweit es allein ihn selbstbetrifft, ist seine Unabhängigkeit dem Recht nach unbe-schränkt ; nur insoweit ist ein Jeder der Gesellschaft fürsein Betragen verantwortlich, als dadurch Andere betroffenwerden« (S. 13).
Die Formel statuirl eine doppelte Art der Ausübungder individuellen Freiheit, eine solche, bei der sich dieWirkungen derselben ausschliesslich auf den Handelndenbeschränken, und eine solche, bei der sich dieselben auchauf Andere — ich setze statt dessen meinen Ausdruck derGesellschaft — erstrecken; sind dieselben nachtheiligerArt. so soll dem Gesetzgeber die Befugniss zustehen, einenderartigen Freiheilsgebrauch zu untersagen, im ersterenFall nicht.
Aber alle Handlungen, für die es Sinn hat die Frageaufzuwerfen, erstrecken ihre Wirkungen auf Ändere, letz-