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1 (1877)
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340
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340 Ki, P- VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

deV Norm, die er zuerst erlässt und dann selber mit Füssentritt, spricht er sich sein eigenes Urlheil, und dies ist derPunkt, wo das moralische Moment als Scheu vor demoffenen Widerspruch mit sich selbst, vor der eigenenSelbstverdammung zuerst Zutritt gewinnt bei der Gewalt,wo ihr zum ersten Mal der Gedanke entgegen getragenwird, um ihrer selbst willen das Gesetz zu respecliren.Mit dem Moment, wo die Gewalt das Gesetz herbeiruft,um ihre Gebote zu verkünden, öffnet sie dem Recht ihrHaus, und es beginnt die Rückwirkung des Gesetzes aufdie Gewalt, denn das Gesetz bringt als unzertrennlichenGefährten die Ordnung und die Gleichheit mit sich, an-fänglich das Aschenbrödel im Hause der Gewalt wird esim Lauf der Zeit der Majordomus.

Das dritte und letzte ist das Recht im subjecti-ven Sinn. Gibt es ein solches innerhalb der Despotie?Wir müssen unterscheiden zwischen der bloss begrifflichenMöglichkeit und der praktischen Wirklichkeit desselben,und in Rezug auf erslere wiederum zwischen dem öffent-lichen und dem Privatrecht. Einen Anlheil der Unler-thanen an der Staatsgewalt schliesst die Despotie ihremRegriff nach ebenso aus, wie der Begriff der Sklavereieinen Antheil der Sklaven an der Gewalt des Herrn —die Despotie kennt kein Staatsbürgerrecht. Aber dieAnerkennung rechtlicher Beziehungen der Unterlhanenunter einander ist mit ihr verträglich und durch ihreigenes Interesse an der Aufrichtung und Aufrechthallung