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1 (1877)
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338
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338 K aj>. Villi Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

In dem Begriff der Norm als solcher liegt nur, dasssie denjenigen bindet, an den sie gerichtet ist, keines-weges, dass^ie auch ihren Urheber bindet. Hier scheidensich nun zwei Arten der Normen, die eine, welche es beidieser geringeren Wirkung bewenden lässt (einseitigverbindende Norm), die andere, welche auch die zweiteWirkung ausübt (zweiseilig verbindende Norm). Keinevon beiden hat auf ausschliessliche Geltung Anspruch, jedevon beiden hat ihr eigentümliches Geltungsgebiet. Ander gegenwärtigen Stelle unserer Entwicklung lassen wirdie zweite Art noch gänzlich ausser Betracht, wir fassenvielmehr bloss die erslere ins Auge, indem wir uns einenZustand denken, in dem sie zur Zeit noch in ausschliess-licher Geltung besteht.

Das ist die Stufe der Despotie. Der Despot d. i.der Herr der Sklaven, wie die Sprache ihn charakterisirt,(von 7T0T, poleslas und öeta binden, also der Herr derGebundenen) hat nicht die Absicht, durch die Gesetze,welche er erlasst, sich selber eine Schranke zu setzen,er behält sich vielmehr vor, sie in jedem Fall, wo sie ihmunbequem sind, mit Füssen zu treten. Kann man ineinem solchen Zustande von Bechl sprechen? Insofern mandarunter lediglich einen Inbegriff von Zwangsnormen ver-steht : Ja 1 Insofern man den Massstab dessen anlegt, wasdas Becht sein kann und sein soll: die gesicherte Ord-nung der bürgerlichen Gesellschaft: Nein! Aber die Keimedes Bechts in dem letzteren Sinn sind doch selbst hier