Das Recht — die Norm ; und erste Form derselben. 333
dem Träger der gesetzgebenden Gewalt, das Volk erlässtdie abstracten, der Träger des imperium die individuellenGebote. *) Die politische Entwicklungsgeschichte Romsspinnt sich zu einem ganz erheblichen Theil an diesemGegensatz weiter, das Gebiet des imperium wird immerkleiner, das der lex immer grösser, nur zur Zeit der Ge-fahr kehrt das imperium in Form der Dictalur in seineralten Gestalt vorübergehend zurück.
Zweite Stufe.Einseitig verbindende Norm.
Das Individualgebot zeigt uns die Gewalt im Zustandeunausgesetzter Geschäftigkeit, das abstracte Gebot: dieNorm zeigt sie uns im Zustande der Ruhe, die eineNorm ersetzt ihr tausend und aber tausend Individual-gebote, nur die Sorge für die Befolgung des Gebots bleibthier wie dort dieselbe.
So knüpft sich also an die Vertauschung des Individual-gebots mit der Norm der grosse Vortheil der Krafterspar-niss, der Erleichterung der Arbeit, der Bequemlichkeit,und dieser Vortheil ist einleuchtend genug, um diesenFortschritt practisch herbeizuführen —, das eigene In-teresse treibt die Gewalt, der unvollkommneren Form
*) Das ist auch der ursprüngliche Gegensalz der judicia legitimad. i. der legis actiones und der judicia imperio continentia d.i. derauf der individuellen Instruction (formula) des Praetor peregrinusberuhenden internationalen Gerichte.