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1 (1877)
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318
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318 Kap- V, I'- Di p sociale Mechanik. 1. Der Zwang.

ganzes Vermögen ausbedingen, der Staat halte dann nur denBüttel zu spielen, der diese Vereinbarungen ausführte. DieAutonomie der Individuen wie der Vereine findet ihreGrunze an der durch die Rücksichten auf das Wohl der Ge-sellschaft geleiteten Kritik des Staats, sein ist die Zwangs-gewalt, sein das Urtheil darüber, für welche Zwecke er siein Anwendung bringen will.

Unter dem moralischen Momente (S. 314) versieheich alle diejenigen psychologischen Motive, welche, wennwir uns den Staat und das Volk im Kampf mit einanderdenken, für die Sache des Staats in die Wagschale fallen:die Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Ordnung,den Sinn für Recht und Gesetz, die Angst vor der mitjeder Störung der Ordnung verbundenen Bedrohung derPerson und des Eigenthums, die Furcht vor der Strafe,die Feigheit, die Indolenz.

Wir haben hiermit die äussere Seite in der Organi-sation der socialen Zwangsgewall beschlossen und wendenuns nunmehr der innern zu d. i. dem Recht.

10. Das Recht — Redingtheit desselbendurch Zwang.

Die gangbare Definition lautet-: Recht ist der Inbegriffder in einem Staat geltenden Zwangsnormen, und siehat in meinen Augen vollkommen das Richtige getroffen.Die beiden Momente, welche sie in sich schliesst, sind dieder Norm und die der Verwirklichung derselben durch