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1 (1877)
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310
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310 Kap- VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

senden die heutige Welt im Traum erschienen wäre, wenner gewagt hätte, sich zu dem Glauben einer demnächstigenVerwirklichung seines Traumbildes zu bekennen — wasaber sind zwei Jahrtausende gegen die unabsehbare Zahlderselben, welche die Zukunft für die Menschheit nochin ihrem Schoosse birgt, und welche nicht eher beschlossensein wird, als bis die Sonne aufgehört haben wird, derErde Licht, Wärme und Leben, zu spenden.

Die Organisation der socialen Zwangsgewalt, welchedem Bisherigen nach die erste und grundlegende Aufgabedes Staats ist, schliessl zwei Seiten in sich : die Herstellungdes äusseren Mechanismus der Gewalt und die Disciplinihrer Handhabung. Die Form der Lösung der ersterenAufgabe ist die Staatsgewalt, die der zweiten dasRecht. Beide Begriffe stehen im Verhältniss gegenseitigerBedingtheit: die Staatsgewalt hat das Recht nöthig und dasRecht die Staatsgewalt.

9. Die Staatsgewalt.

Das absolute durch deu Zweck des Staats selber ge-gebene Erforderniss der Staatsgewalt ist der Besitz derhöchsten, jeder andern Macht auf dem Staatsgebiet über-legenen Gewalt. Jede andere Macht, die des Einzelnenoder der Vielen, muss »unter« ihr, sie »über« derselbensein; darnach bezeichnet die Sprache jene Seile desVerhältnisses als: »Unlerlhänigkeil« (unter-thun, un-ler-gelhan, Unlerthan, suh-dilus), diese als Souverän i-