Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
303
Einzelbild herunterladen
 

Expansionstrieb der Vereine. 303

jeden Inhaltes, des reichsten wie des dürftigsten, tauglichmacht. Der Verein ist die Organisationsform derGesellschaft schlechthin, es gibt keinen Zweck, beidem sie nicht anwendbar und historisch angewandt wor-den wäre, nur wo der Zweck ohne Eintreten der Personlediglich durch Auswerfen eines Vermögens bestrittenwerden kann, tritt der universitas personarum die uni-versitas bonorum ergänzend zur Seite, beide zusammenschliessen den gesammten Apparat zur Verfolgung der ge-meinnützigen Zwecke in sich. Beide gehören dem öffent-lichen Recht an, oder richtiger sie machen dasselbe aus.Es ist in meinen Augen eine begriffliche Inconsequenzoder Willkür, wenn man den Begriff desselben auf Staatund Kirche beschränkt. Es ist wahr: diese beide schlies-sen einen Lebensinhalt in sich von so unendlichem Reich-thum, dass ihnen gegenüber die übrigen Vereine sichausnehmen wie die Maus gegenüber dem Löwen. AberMaus und Löwe sind beide Säugethiere, und man magsich drehen und wenden, wie man will, man kommt nichtdarum weg, dass Staat und Kirche der Kategorie der ge-meinnützigen Vereine angehören — der Unterschied zwi-schen ihnen ist kein structueller, sondern lediglichein functioneller d. h. er beruht nicht auf der Ver-schiedenheit ihres juristischen Mechanismus, sondernlediglich auf der ihres Zweckes. Mag der Staat — ichverstehe unter ihm im Folgepden auch die Gemeinde mit— im Lauf seiner Entwicklung nach und nach nahezu