302 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
liegt für sie kein Grund vor, sich dem zu widersetzen.Bei Wegfall jener Voraussetzung ändert sich dies, und derAusweg, den der Egoismus hier trifft, besteht darin, dassdie allen Mitglieder das frui ausschliesslich für sich be-halten und den neueintretenden nur den Mitgenuss desuti einräumen, m. a. W. dass sich innerhalb desselbenVereins zwei Kreise von Mitgliedern mit verschiedenerBerechtiguug bilden. Diese Gestaltung des Verhältnissesenthält für die minder Berechtigten etwas so Verletzendesund Aufreizendes, dass sie jeder Zeit die heftigstenKämpfe heraufbeschworen hat, von den Tagen der römischenPatrizier an, welche die Plebejer in dieser Weise vomager publicus ausschlössen, bis auf unser Jahrhundert herab.Das Verhältniss leidet an einem innern Widerspruch, esist eine Zwitterbildung von Societät und Verein, die sich,da der Gegensatz ein unversöhnlicher ist, unausgesetztbekämpfen, bis der Verein die Oberhand bekommt.
Mit dem Verein hat unsere Begriffsentwicklung dasNiveau des Staats erreicht, beide befinden sich auf einerund derselben Höhe. Indem der Verein zu den sämmt-lichen übrigen Momenten, welche die Societät mit demStaat theilt (S. 295), noch das öffentliche d. i. das desOffenseins nach aussen hinzufügt, beseitigt er den einzigenUnterschied, der zwischen ihnen beiden noch übrig war,und damit hat die Form der Association diejenige Brauch-barkeit und Vollendung erhalten, welche sie zur Verfol-gung aller Zwecke der Gesellschaft, zur Aufnahme eines