Erste Ansätze zur Organisation des Zwanges. 291
ein höchst problematischer. So gut wie der Bedrohte sichnach Alliirlen umsieht, Jcann auch der Bedroher es thun —wer die meisten findet, ist der Stärkste, und nicht dasRecht, sondern der Zufall gibt den Ausschlag. Um eineStufe höher steht schon die Garantie, was keiner Ausfüh-rung bedarf. Aber auch ihr Werlh ist ein höchst proble-matischer, wie die Erfahrung des Völkerrechts zu allen
Zeiten bewiesen hat-------wer garantirt für den Garanten?
Solange sein Interesse mit dem des Garantirten Hand inHand geht oder wenigstens nicht gegensätzlicher Art ist.hat es keine Noth; ganz anders, wenn beide sich trennen,hier wird die Garantie auf eine Probe gestellt, die sienur zu oft nicht besteht.
Damit scheint dem Recht der Weg gewiesen zu sein,wie es das Uebergewicht der Macht auf seine Seite brin-gen kann: Verwandlung des Garanten in einen Interes-senten d. h. Gegenseitigkeit des Schutzes (Schutz-und Trutzbündniss). Aber der Gegner kann sichdesselben Mittels bedienen, und thut er es, so entschei-det wiederum nicht das Recht, sondern der blosse Zufall,der Stärkste siegt.
So nach aussen hin. Völlig anders aber im Innern,und damit treffen wir endlich den springenden Punkt derganzen Organisation des Rechts. Er besteht in dem Ueber-gewicht der gemeinsamen Interessen Aller über dasPartikularinteresse eines Einzelnen; für die ge-meinsamen Interessen treten Alle ein, für das Partikular-
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