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1 (1877)
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278
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"278 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

willige Liberalität ist psychologisch von der unter Leben-den himmelweil unterschieden. Was Jemand schenkt,opfert er, entzieht er sich selber; was er letzlwilliggibt, gibt er nur, weil er selber es nicht behalten kann,oder richtiger, er gibt gar nicht, sondern wie die Sprachetreft'end es ausdrückt, er »hinterlässt«, d. h. er lässtes zurück, weil er muss. Verfügt er nicht darüber, sofällt es auch ohne sein Zulhun an den gesetzlichen Erben,das Testament gewahrt ihm nur die Möglichkeil, anderePersonen zu bedenken. Dies Bedenken kann Ausdruckder Liebe sein, aber an und für sich ist es dies nicht.Es isl nicht selten, dass ein unverbesserlicher Geizhals,der in seinem Leben auch nicht die kleinste Gabe für mildeZwecke, Verwandte, Freunde übrig halte, im Testamentdie reichsten Legate aussetzt und die glänzendsten Stif-tungen macht. Für die Bedachten und die Gesellschaftmögen diese Zuwendungen höchst werthvoll sein, aberpsychologisch haben sie nicht den Werth einer Schen-kung, sondern den einer blossen Dereliclion dieGabe der kalten Hand kann eiskalt sein, sie isl eine Gabeaus dem Beutel des gesetzlichen Erben, *) warm isl nurdie Gabe der warmen Hand.

Das ist die lelzlwillige Liberalität in ihrer wahren Ge-

*) Ganz treffend ist der psychologische Charakter derselben ge-schildert von dem Juristen in 1. 1 pr. de don. rnort. c. (39. 6) . .habere so vult, quam cum, cui donat, magisque eura, cui donat,quam heredem suuni.