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1 (1877)
Entstehung
Seite
271
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De Entwicklungsstufen der römischen Obligntion. 271

bei dem von beiden Seiten eine Summe als »gegeben«und »erhalten« gebucht ward, während es des wirklichenGebens nicht bedurfte; wie dort der wirkliche Akt durcheinen Scheinakt ersetzt ward, so hier durch Anerkennung,ein Vorgang ähnlicher Art, wie in der Geschichte desWechsels das Ersetzen der wirklichen Zahlung der Valutadurch die Valutaclausel (»Valuta erhalten«). Den letztenSchritt auf dieser Bahn macht die Stipulation. Der Formnach enthält sie nicht den geringsten Hinweis auf die Ideeder geschehenen Vorleistung, dieselbe scheint also in ihrvollständig überwunden zu sein, aber der juristischenVorstellung nach lag sie auch ihr zu Grunde, eine Be-hauptung, die nicht erst ich aufstelle, sondern die bereitsvon Andern gemacht ist, die selbstverständlich aber andieser Stelle nicht bewiesen werden kann. Die Stipulationist der letzte nur noch dem geübten Blick wahrnehmbareAusläufer des altrömischen Obligalionsbegriffs; in ihr hatsich der Pulsschlag des ursprünglichen Gedankens bereitsin einem Maasse abgeschwächt, dass der Laie in ihr nichtsanderes erblicken konnte als die Verkörperung der abs-tract verpflichtenden Kraft des Willens.

Vierte Stufe.Das zweiseitige promissorische Geschäft.

Die verpflichtende Kraft des Versprechens als solchenohne wirklichen oder gedachten Anhalt an der Vorleistunggelangt zur wirklichen Anerkennung erst in den vier