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1 (1877)
Entstehung
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268
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268 Ka P- VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

Obligation in folgender Weise. Schuldner (debitor) istderjenige, welcher von dem Andern etwas hat (dehabere, debere, debitor), Gläubiger (creditor) der-jenige, welcher etwas gegeben hat (duere = dare,creduere, creditor), Schuld das dem Schuldner gegebeneGeld (aes alienum). Alle drei Begriffe: Schuldner, Glaubiger,Schuld weisen also ihrer sprachlichen Fassung nach zu-rück auf die Vorstellung des Habens von einem Andern.

Von diesem realistischen Ausgangspunkt aus erhebtsich die römische Obligation allmählig zu immer ide-alerer Gestallung, indem das Versprechen mehr undmehr jenes substantielle Moment der res überwindet, bises schliesslich als solches zur vollen Geltung gelangt.Unter dem substantiellen Moment der Obligation versteheich die Leistung, unter dem idealen Moment das Wort.Ein Geschäft, welches sich sofort durch beiderseitigeLeistung vollzieht, nenne ich zweiseitiges Realge-schäft, ein Geschäft, bei dem die Leistung des einenTheils vorausgeht, während die Gegenleistung nicht soforterfolgt, sondern nur versprochen wird, einseiligesRealgeschäft, ein Geschäft, bei dem kein Theil sofortetwas leistet, sondern jeder bloss verspricht, zweiseiti-ges promissorisches Geschäft, und ein solches, beidem ohne versprochene oder gewährte Gegenleistung blossder eine Theil verspricht, einseitiges promissorischesGeschäft. Wenn ich nun noch hinzufüge, dass das ein-seitige Realgeschäft im römischen Recht in doppeller Form