Die bindende Kraft dos Versprechens. 265
tigen Mittel bedient und sich den Consequenzen unterwirft,die durch sein eigenes Wollen geboten sind, sondern desWillens, der von den Bedingungen seines eigenen Willensnichts weiss, der im nächsten Moment, nachdem er denVertrag geschlossen, vergessen hat, dass der Erfolg seinesWollens nicht durch vorübergehendes, sondern dauern-des Wollen bedingt ist. Von diesem atomistischen oderpsychologischen Gesichtspunkt aus, der nur die Möglichkeitder Willensbewegung im Individuum ins Auge fasst, lässtsich freilich nicht deduciren, warum derselbe Mann, derheute dies gewollt, morgen nicht das gerade Gegentheilsollte wollen können, aber eben dieser Gesichtspunkt istfür die obige Frage ein völlig verfehlter, denn die Frageist keine psychologische, sondern eine praktisch-juristische,sie liegt beschlossen nicht in dem, was der Wille an sichkann, sondern in dem, was er muss, wenn er in derWelt seinen Zweck erreichen will. »Seinen Zweck« —das heisst nicht alles, was er denkbarerweise sich vor-setzen kann, das thörichtste und unsinnigste, sondern derZweck, der ihm gesetzt und begränzt ist durch die »Well«,in der er ihn verfolgt, d. h. durch die historische Ge-staltung derselben. So wenig es eine abslracte, ewigsich gleichbleibende Welt gibt, ebensowenig gibt es eineabslracte Formel für die bindende Kraft der Verträge,sondern mit der Well d. i. der Gesellschaft und ihrenZwecken wechselt auch das Verlragsrechl; die Frage abs-tract beantworten zu wollen, ist um nichts besser, als