254 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
Steiges der Gewalt ist das Recht. Recht ist demnachnichts anders als der Niederschlag der Erfahrung in Rezugauf die richtige Verwendung der Gewalt. In der Thier-welt, die keine Erfahrung kennt (S 84), bleibt die Gewalteben darum stets auf derselben Stelle stehen, auf der sievon Anbeginn der Welt an stand; aber in der Menschen-welt, welche den Vorzug der Erfahrung vor ihr voraushat, schreitet sie unaufhaltsam vorwärts, eine Stufe nachder andern erklimmend, stets geleitet durch die Einsichtund die Erfahrung. Ein Recht, unabhängig von der Er-fahrung , ist in meinen Augen ein eben solches Undingwie die Erfindung der Dampfmaschine durch Adam, die Er-fahrung ohne die Einsicht, welche dieselbe verwerthel, umnichts besser als ein Wort, gerichtet an den Tauben,es gehört das Ohr dazu, um die Stimme der Erfahrung zuvernehmen. Der Wilde hat kein Ohr, das Culturvolkhört.
Aber das Ohr, um die Stimme der Erfahrung zu ver-nehmen, reicht allein nicht aus, es muss sich noch dieWillenskraft hinzu gesellen, um sie zu beherzigen, d. h.die Selbstbeherrschung, um den Versuchungen Widerstandzu leisten, welche die Gewalt vom einmal erkannten rich-tigen Wege abzulenken versuchen: der Leidenschaft, welchesie mit sich fortreisst, der kurzsichtigen Regehrlichkeit,welche den momentanen, vorübergehenden Gewinn er-hascht, während sie dafür den dauernden Vortheil, denEndzweck opfert. Das Recht ist der Prüfstein der Vöker,