Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
253
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Irriges Verhältniss von Recht und Gewall. 253

Erachtens ihren Hauptgrund in der sprachlichen Enlgegen-stellung der beiden Begriffe Recht und Gewalt. Unwill-kürlich denkt man sich beide als zwei Machte, welche umdie Herrschaft kämpfen, als den bösen Arihmann der Ge-walt und den frommen Ormuzd des Rechts aber inWirklichkeit sind beide dasselbe Wesen, Ormuzd ist nurder veredelte Arihmann. Ahrimann ohne Ormuzd ist eineRealität, Ormuzd ohne Arihmann ein Schalten wer dasVerhältniss von Recht und Gewalt zutreffend wiedergebenwill, der nenne sie beide Gewalt und unterscheide siedurch das Prädikat: die rechte und die unrechte.

Wie wird Arihmann zum Ormuzd? Wir haben dieFrage schon oben beantwortet: durch die Erfahrung, dasser als Arihmann nicht bestehen kann! Nicht ein guter Geistist es, der plötzlich über ihn kommt, nicht eine Regungder Frömmigkeit, des Gewissens, des angeborenen Gefühlsfür Recht und Gerechtigkeit, das lange unterdrückt, endlicheinmal seine Stimme erhöbe kein Engel des Lichtserscheint ihm, der ihm den Weg wiese, er selber musssich ihn suchen, indem er sich verirrt und verläuft,strauchelt und fällt. Stets durch sein eigenes Interesse ge-leitet , der hartherzigste, unverbesserlichste Egoist, aberErfahrung an Erfahrung reihend, sammelt er sich einenSchatz von Lebensregeln, die alle darauf hinausgehen, ihnüber den rechten Weg, den er einzuschlagen hat, umvon seiner Macht den grössten Nutzen zu ziehen, zu be-lehren. Diese Theorie des rechten Weges, des Rieht-