242 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.
war eine verfehlte, eine reine Construction ohne Berück-sichtigung der wirklichen Geschichte, eine Entwicklungs-geschichte , die sich nicht die Mühe nahm, die Entwick-lung selber zu erforschen, und gegen eine solche Lösungdes Problems war der Widerspruch, den die moderne Rechts-philosophie ihr entgegenstellte, ein vollkommen berechtig-ter. Aber das Problem selber ist damit nicht beseitigt,es behält seinen vollen Anspruch auf Lösung bei, undwenn der Rechtshisloriker und der Philosoph sich dieHand reichen, so dürfte mit der Zeit die Entwicklungs-geschichte des Rechts für uns Juristen nicht minder lehr-reich und unentbehrlich werden als die des Fötus fürden vergleichenden Anatomen.
Der äussersle Anfang, bis zu dem unsere Untersuchungzurückzugehen hat, reicht beim Zwange weiter zurück alsbeim Lohn. Der Lohn beginnt erst beim Menschen, derZwang schon beim Thier, das Thier zeigt uns ihn inseiner niedersten, der Staat in seiner höchsten Form; ver-suchen wir, ob wir den Absland zwischen beiden durcheine ununterbrochene Kette von Mittelgliedern auszufüllen
vermögen.
1. Das Thier.
Die Gewalt. Den Begriff der Gewalt wenden wirgleichmässig auf unbelebte wie belebte Körper an, wirsprechen von einer Gewalt des Sturmes, Meeres, des fal-lenden Körpers und von einer Gewalt, die ein Thier demandern zufügt. Aeusserlich gleich, sind die Vorgänge in-