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1 (1877)
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183
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Der Credit; Kritik der römischen Auffassung. 183

tragen — mit Betonung dieser Verschiedenheit könnteman den Darlehnscredit im eigentlichen Sinn als Primi-tiv credit, den Darlehnscredit im übertragenen Sinn alsSekundärcredit bezeichnen. Für die Richtigkeit dieserBehauptung über das historische Verhällniss beider ver-mag ich zwar kein äusseres beweiskräftiges Zeugniss bei-zubringen, allein wer das richtige Auge für solche Dingemitbringt, wird über den wahren Sachverhalt nicht imUnklaren sein. Wenn der Schluss von dem Geschäfts-ritual des Rechts auf die Geschichte ein stringenter wäre,so würde die Richtigkeit jener Ansicht für das römischeRecht dadurch dargethan sein, dass dasselbe in alter Zeitzwar eine solenne Geschäftsform für den Baarkauf (manci-patio) und für das Darlehn (nexum) besass, aber keinefür den Creditkauf d. h. das Kaufen auf Credit bedurfte inalter Zeit zweier Geschäfte mit verschiedenen Personen:des nexum, wodurch der Käufer sich den Kaufpreis, dermancipatio, wodurch er sich die Sache verschaffte.

Aus dem Bisherigen ergibt sich, in welch hohemMaasse das Problem des Verkehrs durch den Credit ge-fördert wird. Der Credit ermöglicht die Befriedigung desBedürfnisses zu einer Zeit, wo momentan die Mittel zurGegenleistung fehlen, er lässt sich definiren als ökonomi-sche Ueberwindung der »Verlegenheit«.

Das ist die Function des Credits in den Kreisen desbürgerlichen Lebens. Der Mann, der augenblicklich keinGeld hat, lebt fort ohne Baarzahlung, er nimmt, was er