184 Kap. VII. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.
nöthig hat, auf Credit (Verleg enheilscredit). Alszweiter Anwendungsfall gesellt sich hinzu eine im Interessebeider Theile liegende Erleichterung des Zahlens, nämlichdie Sitte, die lästigen unausgesetzten täglichen kleinenZahlungen durch periodisch wiederholte grössere zu ersetzen(ßecjuemlichkeitscredit), und diesem Umstände ins-besondere ist es zuzuschreiben, wenn der Credit heutzutagemancher Orten die reguläre Form der bürgerlichen Wirth-schaft geworden ist.
Zu seiner vollen Kraftentfallung gelangt der Creditaber erst in den Regionen des kaufmännischen Lebens.Eine Privatperson, welche 1000 im Jahre einzunehmenhat, wird bei ordentlicher Wirthschaft nicht für mehr als1000 im Jahr auf Credit nehmen, aber ein Kaufmann,der 10000 im Vermögen hat, macht nicht selten ein Ge-schäft von 100000 und darüber. Die Function, welcheder kaufmännische Credit ausübt, besteht nicht wie beidem bürgerlichen darin, das momentane Auseinanderfallenzwischen dem Bedürfniss und den Zahlmitteln unschädlichzu machen, sondern einem Gcschäflsmanne die Möglichkeitzu verschaffen, fremdes Kapital für sein Geschäft zu ver-wenden (Speculalionscredit). Die Waaren, welche ihmohne Zahlung geliefert werden, bilden eine Art der Kapi-talanleihe (Geldwerth statt Geld). Der Credit, den er er-hält , ist nicht wie der Vcrlcgenheilscredit auf seine be-reits vorhandenen Verhältnisse basirt — ich meine: aufdie aus ihnen sich ergebende zukünftige Leistungsfähig-