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1 (1877)
Entstehung
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181
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Der Credit; Kritik der römischen Auffassung. 181

verzinsliche Darlehn als unentbehrliches Complement desVerkehrssystems ein, und zwar nicht etwa erst auf einerrelativ vorgerückten, sondern schon auf einer ganz niederenEntwicklungsstufe desselben. Der Darleiher um Zins unddie gefährliche Abart desselben: der Wucherer gehörenzu den frühesten Figuren, welche auf der Bühne desRechts und Verkehrs sichtbar, die Klagen über sie zu denallerersten, welche hier vernehmbar werden, das Leihenvon Geld (worunter hier nicht bloss das Metallgeld, son-dern alle Wcrlhträger zu verstehen sind, welche früherdessen Stelle vortreten haben) ist überall eine der ältestenErwerbsquellen gewesen.

Das Darlehn ist historisch die primitive Form desGredils (Urcreditsverhältniss) und begrifflich diejenige,bei der der Credit mit Nolhwendigkeit geboten ist; alleanderen Geschäfte lassen sich ohne Credit denken, das Dar-lehn nicht, mit dem ersten Darlehn war der Begriff desCredits in die Welt gesetzt. Der Kaufvertrag dagegen(und dasselbe gilt von allen andern Verträgen, bei denenein Credit möglich ist) lässt sich nicht bloss ohne Creditdenken, sondern diese Form desselben (Baarkauf) istzweifellos die natürlichere, einfachere und darum auchdie historisch frühere. Der Kauf auf Credit ist sowohldem Baarkauf als dem Darlchn gegenüber das spätere,denn er enthält eine zusammengesetzte Bildung, eine Zu-sammensetzung nämlich des Kaufs und des Darlchns. DieBollen des Verkäufers und des Darleihers fallen hier zu-