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1 (1877)
Entstehung
Seite
176
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176 Kap. Vir. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.

Man kann die im Bisherigen begründete Auffassungals römische zugeben, aber sie eine künstliche schellen,da sie auf der Annahme eines Darlehns beruht, das inWirklichkeit nicht vorgekommen ist. Lehnt man diesenGesichtspunkt ab, so lässt sich, sollte man sagen, der Gre-ditbegriff beim Kauf eben so gut auf die Waare als auf denPreis, bei der Miethe eben so gut auf die Sache und dieDienste als auf den Miethzins anwenden — bei ihnenallen schenkt derjenige, der nach der eigenen Leistungdie Gegenleistung noch beim andern Theil stehen lässt,demselben Glauben, also: er creditirt ihm.

Ich meinerseits kann dem nicht zustimmen. Es ist

wahr, dass wer zahlt, ohne sich sofort die gekaufte Sache

tradiren zu lassen, dem Käufer Vertrauen schenkt, aber

dies Vertrauen steht mit dem des Verkäufers, der dem

Käufer die Waare übergibt, ohne Zahlung erhalten zu

haben, nicht auf einer Linie. Damit jenes getäuscht

werde, muss der Verpflichtete geradezu schlecht sein, er

muss die Sache anderweitig verkaufen oder verpfänden,

t

oder er muss sie durch seine Nachlässigkeit abhanden

kommen oder verderben lassen; damit dieses getäuscht

werde, genügen Zufälle aller Art: unglückliche Conjunc-

turen, Fallissemente Anderer u. s. w.

Idee der Ueberlragung der Zinsen vom Darlehn auf andere Verhält-nisse stimmt, dass sie sich Jahrhunderte lang auf ersteres be-schränkten, und dass sie nur auf diejenigen Verhältnisse übertragenwurden, bei denen der Gesichtspunkt einer stillschweigenden Verein-barung juristisch zulässig war d. i. den bonae fldei negotia.