176 Kap. Vir. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.
Man kann die im Bisherigen begründete Auffassungals römische zugeben, aber sie eine künstliche schellen,da sie auf der Annahme eines Darlehns beruht, das inWirklichkeit nicht vorgekommen ist. Lehnt man diesenGesichtspunkt ab, so lässt sich, sollte man sagen, der Gre-ditbegriff beim Kauf eben so gut auf die Waare als auf denPreis, bei der Miethe eben so gut auf die Sache und dieDienste als auf den Miethzins anwenden — bei ihnenallen schenkt derjenige, der nach der eigenen Leistungdie Gegenleistung noch beim andern Theil stehen lässt,demselben Glauben, also: er creditirt ihm.
Ich meinerseits kann dem nicht zustimmen. Es ist
wahr, dass wer zahlt, ohne sich sofort die gekaufte Sache
tradiren zu lassen, dem Käufer Vertrauen schenkt, aber
dies Vertrauen steht mit dem des Verkäufers, der dem
Käufer die Waare übergibt, ohne Zahlung erhalten zu
haben, nicht auf einer Linie. Damit jenes getäuscht
werde, muss der Verpflichtete geradezu schlecht sein, er
muss die Sache anderweitig verkaufen oder verpfänden,
t
oder er muss sie durch seine Nachlässigkeit abhanden
kommen oder verderben lassen; damit dieses getäuscht
werde, genügen Zufälle aller Art: unglückliche Conjunc-
turen, Fallissemente Anderer u. s. w.
Idee der Ueberlragung der Zinsen vom Darlehn auf andere Verhält-nisse stimmt, dass sie sich Jahrhunderte lang auf ersteres be-schränkten, und dass sie nur auf diejenigen Verhältnisse übertragenwurden, bei denen der Gesichtspunkt einer stillschweigenden Verein-barung juristisch zulässig war d. i. den bonae fldei negotia.