Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
166
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166 Kap. VII. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.

So werde ich denn den Credit hier behandeln müssen,aber nicht um ihn und die enorme Bewegung, die er her-vorruft, zutreffend zu schildern — das ist die Aufgabe desNationalökonomen — sondern nur, um ihn in den Zusammen-hang der begrifflichen Entwicklung des Verkehrswesenseinzureihen; es ist die Station auf der Eisenbahn, die derConducteur ausruft, um die Reisenden zu orientiren, ander sie aber ohne Aufenthalt vorbeifahren.

Der Begriff des Credits steht bei den Nationalökonomennichts weniger als fest, *) und da die Juristen sich um denBegriff wenig kümmern, während doch die Romanisten denBeruf gehabt hätten, den Nationalökönomen das, was dasrömische Recht darüber bietet, bequem zur Verfügung zustellen, so mag es sich rechtfertigen, wenn ich dies inner-halb des knappen Rahmens, den mir der Zweck meinerSchrift für ein so relativ untergeordnetes Thema zuweist,versuche.

Das römische Recht ist es, dem die meisten neuernSprachen das Wort Credit (creditum) entlehnt haben, ohneauffallenderweise auch nur ein annähernd demselben gleich-kommendes ihm zur Seite zu stellen. Credere, credit um,creditor und das reciproke debere, debitum, debitor weisenetymologisch auf die Begründung einer Schuld durch Hin-

*) Eine Uebersicht über die verschiedenen Ansichten gibt Knies,der Credit, Erste Hälfte, Berlin, 1876. Die Ansicht des Verfassershalte ich nicht für richtig, und sie hat mich vorzugsweise bestimmt,der Begriffsbestimmung des Credils einen grösseren Raum zu wid-men, als ich sonst gethan haben würde.