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1 (1877)
Entstehung
Seite
161
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Der Erwerbszweig. — Dns Aequivalenl. — Der Pfuscher. 161

kaufen oder zu vermiethen, mag dafür den Preis fordern,den er bekommen kann; wer dagegen aus gewissen Dienst-leislungen oder aus Verkaufen oder Vermiethen ein Geschäftmacht, hat ein Interesse daran, nur denjenigen Preis zunehmen, der ihm gebürt (S. 144).

So lässl sich demnach der Erwerbszweig als der Re-gulator des Lohnes bezeichnen. Der Lohn, den er fest-stellt, ist im grossen Ganzen stets der richtige d. h. einder Leistung entsprechender und darum für beide Theilebilliger, gerechter, und die Gesellschaft hat das lebhaftesteInteresse daran, dass er nicht unter dies Maass herabge-drückt werde, denn der rechte Preis ist die Bedingungder rechten Arbeit; der Erwerbszweig selber muss leiden,wenn ihm nicht sein Recht wird. Daher ist derjenige,welcher die Preise unter dieses Maass herabdrückt, nichtein Wohlthäter, sondern ein Feind der Gesellschaft, denner tastet die Grundlage des ganzen Erwerbszweiges an:das erfahrungsmässig festgestellte Gleichgewicht zwischender Arbeit und dem Lohn. Auf seine Absicht dabei, ober es thut, um selber zu gewinnen,, oder ob als reicherMann aus verfehltem Wohlwollen, ist völlig gleichgültig.Der Volksinslinkt hat das social Gefährliche eines solchenVerfahrens richtig herausgefühlt. Darauf beruhte die Ver-vehmung des Pfuschers zur Zeit der Zunftverfassungund die durch sie verstattete Verfolgung desselben (dasBönhasenjagen). Der Mann vom Gewerb treibt sein Ge-schäft offen in der Werkstatt oder im Laden, der Pfuscher

T. Jhering, Der Zweck im Hecht. U