154 Kap- VII. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.
und Sinnen, sein Wollen und Streben ihr widmen. Erdarf nicht abwarten, bis sie ein Bedürfniss äussert, sonderner muss ihr zuvorkommen, ihre Wünsche und Gedankenerrathen, bevor sie noch ausgesprochen sind. Er muss sieBedürfnisse oder Befriedigungsformen derselben lehren,welche sie bisher nicht kannte, er muss wie ein Kranken-wärter jeden Athemzug der Gesellschaft zu belauschen undwie ein Arzt den leisesten Pulsschlag des socialen Bedürf-nisses zu empfinden und zu deuten verstehen. Geschickoder Ungeschick in der Beurtheilung des socialen nach Ortund Zeit unendlich verschiedenen und stets variirendenBedürfnisses bedeutet für ihn Beichlhum oder Armuth.
Aus dem Bisherigen erhellt zur Genüge die eminenteBedeutung des Erwerbszweiges für das gesellschaftlicheLeben. Jeder Erwerbszweig enthält die Organisation derihm anheimfallenden Art der socialen Thätigkeit und damitfür die Gesellschaft die Garantie der gesicherten, geregellenund unausgesetzten Befriedigung dieses Bedürfnisses, erstdann also, kann man sagen, hat der Verkehr seine Auf-gabe in irgend einer Bichlung wirklich gelöst, wenn erdafür einen besonderen Erwerbszweig hervorgetrieben hat.Darum bildet die Ausdehnung und Durchbildung, in derdiese Organisation sich vollzogen hat, den Maassstab für dieBeurtheilung der Entwicklungsstufe des Verkehrs. DerMangel eines bestimmten Berufszweiges in dem Verkehrs-syslem einer gegebenen Zeit documentirt, dass das ent-sprechende Bedürfniss von ihr noch nicht in dem Maasse