Der Erwerbszweig. — Der Beruf ein Pfliehtverhältniss. 153
keine Tugend aber die Untüchtigkeil. Es ist der Egoismusder Gesellschaft, der nicht fragt, was der Mann an sichist, sondern was er ihr ist. Der Gesellschaft nichtssein, bloss sich selber leben, ist zwar keine befriedigende,aber eine immerhin erträgliche Art des Daseins, der Ge-sellschaft aber nicht das sein, was man sein soll: un-tüchtig sein, ist ein so drückendes und nagendes Gefühl,dass es durch nichts aufgewogen werden kann, wahrendumgekehrt treue, energische Erfüllung der Berufspflichtdem Menschen selbst bei den härtesten Schicksalsschlägeneinen Halt zu bieten vermag, indem sie ihm die Thal-sache gegenwärtig erhält, dass sein Leben, wenn auchfür ihn selber seines Werthes und Reizes beraubt, dochfür Andere noch Werth und Bedeutung hat.
Mit der Pflicht kehrt sich der Beruf der Gesellschaft,mit dem Lohn kehrt er sich dem Subject zu — der Be-ruf ist zugleich Erwerbszweig — und mag dieser Um-stand, auch hie und da für einen Einzelnen, der des Lohnesnicht bedarf, nicht in Betracht kommen, so ist er doch inder Massenwirkung ein so einflussreicher, maassgebender,dass er das Verhältniss und die Person erst zu dem macht,was sie erfahrungsmässig sind und sein sollen. Wer sicheinem bestimmten Berufszweige widmet, der setzt damitder Gesellschaft für die von ihm übernommene Aufgabeseine ganze Existenz zum Unterpfand ein; ihr Interessewird sein Interesse. Will er prosperiren, so muss erseine ganze Kraft, sein Können und Wissen, sein Denken