152 Kap. VII. Die sociale Mechanik. \. Der Lohu.
Ehre im subjectiven Sinn (als Gefühl dessen, der sieempfindet) ist das Selbstzeugniss des bestimmungs-gemässen socialen Daseins, Ehre im objectivenSinn (die Achtung der Welt) das Zeugniss der Gesellschaftüber dieselbe Thatsache. Die Ehre findet mithin ihrenMaassslab in der socialen Bestimmung des Indivi-duums. Die Bestimmung des Handwerkers, Arztes, Advo-caten ist eine verschiedene, aber sie mit Aufbietung allerKraft zu erfüllen, gereicht ihnen allen zur Ehre, sie zuverabsäumen ihnen allen zur Unehre; ein tüchtiger Hand-werker wird es mit seiner Ehre eben so unverträglichfinden, liederliche Arbeit zu liefern, wie ein gewissen-hafter Arzt oder Advocat, seine Patienten oder Klientenim Stich zu lassen. Wer es thut, dessen »Buf« leidet.»Buf« aber und »Beruf« hängen aufs engste zusammen.Die Art, wie der Mann seinem Beruf entspricht, ist das-jenige , was die Gesellschaft bei der Beurtheilung einesMenschen regelmässig zuerst in die Wagschale wirft, wo-nach sie seine »Tüchtigkeit« d. i. seine sociale Tugendbestimmt;*) die Tüchtigkeit deckt manche Schwächen zu,
*) »Tüchtigkeit« und »Tugend« von »taugen« ist ein socialerZweekbegriff: sociale Tauglichkeit, Brauchbarkeit und zwar im Gegen-satz zum »Werthe«, welchen Ausdruck wir vorzugsweise für Sachengebrauchen (die Tugend der Sache): die der Person. Auf dieselbeVorstellung weist etymologisch die «<?etjj der Griechen (von c'tqia an-passen) und auch die virtus der Römer (die Tüchtigkeit des Kriegers,Helden, vira, vir, s. meinen Geist des römischen Rechts I. Aufl. 3,S. H5). Der Tugendbegriff aller drei Culturvölker beruht auf demGesichtspunkt der socialen Brauchbarkeit.