Der Erwerbszweig. — Zusammenhang des Lohnes mit ihm. 149
5. Der Erwerbszweig.
Unter Beruf im socialen oder objectiven Sinn*)verstellen wir eine bestimmte Art der Thätigkeit, fürwelche sich der Einzelne der Gesellschaft dauernd zurVerfügung stellt: einen socialen Dienstposten. Ver-bindet sich mit dem Beruf der ökonomische Zweck desSubjects davon zu leben, so nennen wir ihn Erwerbs-zweig. Erwerbszweig ist demnach ein Zweig der Ar-beit, für den und von dem der Einzelne zu leben ge-denkt. Für den — damit kehrt sich der Erwerbszweigder Gesellschaft zu; von dem — damit kehrt er sichdem Subject zu. Das Individuum »wirbt« bei der Gesell-schaft (Ge-werbe), um dadurch zu »er-werben«. Dies ge-reicht nach unserer heutigen von der antiken (S. 112) darinwesentlich verschiedenen Vorstellung Niemanden zur Un-ehre, dem Höchstgestellten so wenig wie dem Niedersten; sowenig wie die Arbeit schändet, eben so wenig die Annahmeeines Lohnes für die Berufsarbeit. Etwas Unehrenhaftes er-blicken wir nur darin, wenn Jemand für eine Dienstlei-stung, die für ihn keine Berufsarbeit bildet, einen Lohnannimmt. Wenn ein Dienstmann einen Fremden vom Bahn-hof in den Gasthof führt, so findet Jedermann es in der Ord-nung, dass er sich dafür bezahlen lässt; bei jedem Andern
*) Im Gegensatz zum subjectiven Sinn: der subjectiven Qua-lification für irgend eine Aufgabe, der innern Stimme, welche denMenschen zu dem »ruft«, was er zu thun hat.